Es gibt drei grundlegende Kategorien Arbeitszeit:

  • Vollzeitbeschäftigung, die vierzig Stunden pro Woche nicht überschreiten darf;
  • Teilzeit, d. h. jede kürzere Arbeitszeit als Vollzeit;
  • Kurzarbeit bei Tätigkeiten, bei denen es auch mit Arbeitsschutzmaßnahmen nicht möglich ist, den Arbeitnehmer vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Bei höherer Gewalt, einer außerordentlichen Erweiterung des Arbeitsumfangs und in anderen ähnlichen Fällen dringender Not muss der Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers länger als Vollzeit oder Teilzeit arbeiten.  Überstunden eines einzelnen Arbeitnehmers darf nicht länger als einhundertachtzig Stunden im Jahr dauern, es sei denn, dies wird durch einen Tarifvertrag vereinbart; in diesem Fall darf sie nicht länger als zweihundertfünfzig Stunden im Jahr dauern. Für Überstunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Lohnerhöhung.

Ausruhen und zulassen

Das Arbeitsgesetz bestimmt das Minimum während der Arbeitszeit Pause von 30 Minuten bei einer Beschäftigung mit mindestens 6 Stunden Arbeitszeit pro Tag, sofern nicht durch Spezialgesetz etwas anderes bestimmt ist. Während jedes Zeitraums von vierundzwanzig Stunden hat der Arbeitnehmer Anspruch auf tägliche Ruhe von mindestens zwölf Stunden ununterbrochen.

Das Gesetz bestimmt weiter wöchentlicher Urlaub für eine ununterbrochene Dauer von mindestens 4 Stunden und Jahresurlaub für eine Mindestdauer von mindestens XNUMX Wochen.

Quelle: https://investcroatia.gov.hr/zaposljavanje/radno-vrijeme/